Mit der Änderung wurde § 1 Nr. 1 der bisherigen Verordnung gestrichen. Somit entfällt die bisherige Regelung, wonach die Unterbringung der Patient*innen grundsätzlich in Einzelzimmern oder in Doppelzimmern in Einfachbelegung zu erfolgen hatte. Zudem wurden die Regelungen für Gruppentherapien gelockert und (Verbots-) Regelungen zur Aufnahme von Patient*innen aus Corona-Risikogebieten aufgenommen. Den Wortlaut der 1. Änderungen finden Sie hier.
Die Neue Verordnung finden Sie hier.
Den Text der bisherigen Verordnung finden Sie hier.