Von der Bundesregierung und von der Landesregierung MV wurden zahlreiche Schutzschirme geschaffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf soziale Organisationen zu mildern. Der Paritätische MV hat seine Handreichung zu diesen finanziellen Hilfen aktualisiert und stellt darin jetzt folgende Programme vor:
- Krankenhaus-Entlastungsgesetz (Schutzschirm für Leistungserbringer SGB XI)
- Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG für Leistungserbringer SGB VIII, SGB IX und SGB XII)
- Versorgungsstrukturen-Schutzverordnungen (Hilfen für Leistungserbringern SGB V)
- Finanzierung der Kitas in MV während Corona-Pandemie
- Sozialfonds-MV (Hilfen u.a. für gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Strukturen)
- Kurzarbeitergeld (inkl. Änderung durch Sozialschutzpaket II)
- Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (inkl. Eltern-Entschädigungen)
- Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerliche Erleichterungen während Corona-Pandemie für gemeinnützige Organisationen
- Überbrückungshilfen für gemeinnützige Organisationen aus dem Konjunktur-Programm
Die aktualisierte Handreichung (jetzt Stand 18.06.2020) finden unsere Mitglieder im Internbereich unserer Internetseite in der Rubrik Corona => Schutzschirme.